Beitritt
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seit 01.09.2000

Letzte Aktualisierung:
18.01.2012

Aufnahmeantrag  (Word-Datei)

Beitragsordnung 

Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung

Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die festgesetzten neuen Beiträge treten zum 1. Januar eines Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wird.

Die Aufnahmegebühr beträgt:


Für Schüler und Jugendliche bis 18 Jahre  (Stichtag 31.12.)
Erwachsene über 18 Jahre

0.00 €
25.00 €

Ehepartner von Mitgliedern

0.00 €



Folgende (jährliche) Mitgliedsbeiträge werden erhoben:

Jugendliche bis 16 Jahre

0.00 €

Jugendliche bis 18 Jahre

15.00 €

Erwachsene über 18 Jahre

30.00 €

Ehepartner von Mitgliedern

15.00 €

Ehrenmitglieder

0.00 €

Der Stichtag für das Alter ist jeweils der 31.12. des zu zahlenden Jahres. Wehrpflichtige, die ihren Grundwehrdienst oder Ersatzdienst leisten werden auf Antrag von der Beitragspflicht befreit.

Im Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Württ. Landessportbundes (WLSB) enthalten.

Der Einzug der Mitgliedsbeiträge erfolgt durch Abbuchung über EDV.

Bei Neuaufnahmen ist nur Zahlungsweise - Lastschrift durch Einzugsermächtigung - möglich. Die Änderung der Bankverbindung ist dem Verein unverzüglich mitzuteilen. Entgelte wegen aufgelöster Konten werden dem Mitglied in Rechnung gestellt.

Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Jahresende (31.12.) mit 3-monatiger Kündigungsfrist möglich und muss dem 1. Vorsitzenden schriftlich erklärt werden.

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